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Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen, um manche Enttäuschung und Ärger zu ersparen. Diese Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Ferrari Travel.

1. Vertragsabschluss

1.1. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und Ferrari Travel ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein Ferrari Travel Reiseangebot betrifft. In allen anderen Fällen handelt Ferrari Travel lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere von Transportleistungen und Hotelunterkünften sowie bei der Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über Ferrari Travel). Dadurch entstehen für Sie und Ferrari Travel bestimmte Rechte und Pflichten.
1.2. Werden Ihnen durch Ferrari Travel Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbestimmungen. Bei allen von Ferrari Travel vermittelten Flugreisen, Fährpassagen oder Bahnreisen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Transportgesellschaften. Ferrari Travel ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen.
1.3. Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen und für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen gelten. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung. Bei Sonderwünschen des Kunden, abweichend vom eigenen Angebot, lehnen wir jede Haftung ab.

2. Anmeldung / provisorische Reservierung

Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Flüge, Hotels und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft sind. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen Reservierung erfolgen kann. In diesem Fall nimmt Ferrari Travel, ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden, Ihre provisorische Reservierung bis zu einem festzusetzenden Datum gerne entgegen.

3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen

3.1. Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus der Ihnen unterbreiteten Offerte, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in SFr. und mit Unterkunft in Doppelzimmern.
3.2. Buchungs- und Reservierungsgebühren
3.2.1. Bei der Buchung eines „Nur Land-Arrangements“ (z.B. Hotelreservierung, Rundreise ohne ausgeschriebene Flugvariante, Mietautoreservationen, lokale Flüge) erhebt Ferrari Travel eine Buchungsgebühr von SFr. 60.— pro Person, höchstens aber SFr. 120.— pro Auftrag. Transfers sind nicht eingeschlossen.
3.2.2. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle, neben den erwähnten Preisen zusätzlich Kostenanteile für die Reservierung und Bearbeitung, insbesondere bei Offertstellung, gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüroverbandes erheben kann. Für Flüge in Europa beträgt die Reservationsgebühr Fr. 90.-, für Interkontinentale Flüge Fr. 140.— pro Person.
3.3. Zahlungsbedingungen
3.3.1. Bei der Anmeldung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des Arrangements, mindestens aber SFr. 500.— pro Person zu leisten. Um kurzfristige Buchungen und Reservierungen vornehmen zu können, werden Rückfragen per Mail oder Telefon notwendig. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Flüge müssen innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden.
3.3.2. Der Restbetrag ist je nach Veranstalter 65 – 30 Tage vor Abreise zahlbar, kurzfristige Buchungen jedoch sofort nach Erhalt der Rechnung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Betrag ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt Ferrari Travel, die Reiseleistungen zu verweigern.
3.4. Preisänderungen
3.4.1. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die in der Offerte angegebenen Preise erhöht werden müssen, wie z.B.:
– Tarif-Änderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
– neu eingeführte oder erhöhte allgemeinverbindliche Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
– staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
– Wechselkursänderungen
3.4.2. Falls Ferrari Travel die angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen und von Ferrari Travel bestätigten Pauschalpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos aus dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von Ferrari Travel alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen zurückerstattet. Sie können aber stattdessen auch ein anderes von Ferrari Travel offeriertes Reisearrangement buchen. Ferrari Travel bemüht sich, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen und wird hierbei die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne irgendwelche Abzüge an den Preis anrechnen.

4. Rücktrittsbedingungen / Änderungen

4.1. Bearbeitungsgebühren: Für Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von SFr. 80.— pro Person, jedoch maximal SFr. 160.— pro Auftrag verrechnet. Hinzu kommen noch eventuelle Telefonspesen. Bei Flugtickets ist in der Regel eine Änderung des Namens nicht möglich.

4.2.1. Annullierungskosten: Bei Annullierung von Reiseleistungen von Ferrari Travel werden Ihnen die nachfolgenden Annullierungskosten in Prozenten des Arrangementspreises in Rechnung gestellt.
bis 62 Tage vor Abreise: 50 %; 61 – 31 Tage vor Abreise: 75 %; 30 – 15 Tage vor Abreise: 90 %; 14 – 0 Tage vor Abreise: 100 %. Zu diesen Annullierungskosten kommen die Bearbeitungsgebühren von Fr. 80.- pro Person, jedoch im Maximum SFr. 160.- pro Auftrag.
Bei manchen Reisen gelten spezielle Annullationsbedingungen. Diese werden jeweils bei der Buchung oder Anmeldung mitgeteilt.

Bei Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern gelten deren Bestimmungen.
4.2.2. Linienflüge mit publizierten Tarifen und Spezialtarifen
Für alle Flüge gelten die Annullierungsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften und Tarifklassen.
4.3. Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, eine Reise anzutreten, so können Sie bei Reisen von Ferrari Travel grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Falle sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:
Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
– Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).
– Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
– Die Zusatzkosten für die Flüge werden von der Ersatzperson getragen. (In den meisten Fällen lässt sich das Flugticket nicht umschreiben.)

Diese Person und Sie haften uns für die Zahlung des Preises, sowie für die gegebenenfalls durch die Abtretung entstehenden Mehrkosten.

5. Haftung

5.1. Im Allgemeinen: Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Angebotes
– eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schifffahrtsgesellschaften, Busunternehmen, Hotels usw.)
– die fachmännische Organisation Ihrer Reise.
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen katalogsgemäss im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbestimmungen abzuwickeln.
Wir weisen darauf hin, dass Sonderwünsche nur dann entgegengenommen werden können, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden.
Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (z.B. Streik, Nebel, Vulkanasche…), behördliche Anordnungen oder Verspätungen Dritter, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
5.3. Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
An den meisten Ferienorten ist es möglich, noch lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert. Ferrari Travel kann für Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.
5.4.Unfälle und Erkrankungen: Bei Todesfall, Körperverletzungen oder Erkrankungen, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder in Benützung von Transportunternehmungen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen ergeben. Eine weitere Haftung von Ferrari Travel ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.5. Sachschäden: Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder in Benützung von Transportunternehmungen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen ergeben. Eine weitere Haftung von Ferrari Travel ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
5.6. Sicherstellung: Die von Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung bezahlten Beträge sind gemäss Bundesgesetz durch FAIR Reisegarant sichergestellt.

6. Beanstandungen

6.1. Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich dem Leistungsträger bekannt geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen Abhilfe zu sorgen.
6.2. Ist die Fortsetzung oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt vom Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten.

6.3. Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb 14 Tagen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei Ferrari Travel in Scherzingen einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

7. Programm Änderungen

7.1. Ferrari Travel behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorgesehene Umstände es erfordern. Besonders haftet Ferrari Travel nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die Ferrari Travel nicht ein zustehen hat, zurückzuführen sind. Ferrari Travel ist jedoch bemüht, Sie über Änderungen des Reiseprogramms so früh wie möglich zu informieren.

7.2. Unvermeidbare Mehrkosten, von denen wir beim Abschluss des Reisevertrages auch unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt keine Kenntnis haben konnten, müssen wir Ihnen gegebenenfalls weiterbelasten. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass der Reiseteilnehmer seine Reise vorzeitig abbrechen muss.
7.3. Die Hotelunterkünfte und Transportmittel auf den Rundreisen an unseren Destinationen entsprechen nicht immer europäischen Verhältnissen. Die Reisen werden in Zusammenarbeit mit unseren Partner-Agenturen durchgeführt. Diese behalten sich vor, wenn nötig den Reiseablauf kurzfristig, auch während der Reise, zu ändern. Bei individuellen Rundreisen ohne deutschsprachigen Führer sind Kenntnisse der lokalen Sprache von Vorteil.

7.4. Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch Ferrari Travel
7.4.1. In gewissen Fällen ist Ferrari Travel gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehen von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffreisen auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnung von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. Falls einer der Gründe eingetreten ist, werden Sie von Ferrari Travel so rasch wie möglich informiert.
7.5. Muss Ferrari Travel eine von Ihnen bereits bezahlt Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von Ferrari Travel eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziff. 3.5 oder 7.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen.
7.6. Einzelne angebotene Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist Ferrari Travel berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen zurück.

8. Vorzeitiger Abbruch durch Sie

Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen, so kann Ihnen Ferrari Travel den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Hingegen werden wir allfällige von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten. Im Weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus irgendeinem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigem usw.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Nach Möglichkeit sind wir Ihnen bei der Organisation Ihrer vorzeitigen Rückreise so weit als möglich behilflich.

9. Pass, Visa, Impfungen
9.1. Die Reisekataloge oder die Preislisten enthalten jeweils auch Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung der Reisekataloge. Über geltende Einreise-Bestimmungen für Bürger von Staaten, die nicht in den Informationen erwähnt sind, informieren wir Sie nach Möglichkeit auf Ihre Bitte hin. Auf Wunsch besorgen wir Ihnen gerne die Einholung allfällig erforderlichen Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
9.2. Ferrari Travel kann keine Haftung übernehmen für Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht eingehaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

10. Flüge:

Falls nicht anders angegeben ist, fliegen Sie bei allen Programmen in der Economy-Klasse. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, kurz vor Ihrem Flugdatum die Flugzeiten nochmals anzuschauen. Zusammen mit Ihrem Ticket erhalten Sie einen Code. Unter www.mytripandmore.com + Buchungscode + Name können Sie Ihre aktuelle Buchung jederzeit überwachen und Flugplanänderungen verfolgen.

10.1. Reisegepäck und Sportgeräte
Ihr Reisegepäck ist in der Regel bei Flügen mit internationalen Flugstrecken auf 23 kg inkl. Handgepäck beschränkt. Es gelten Ausnahmen! So ist z.B. in manchen Tickets nur noch das Handgepäck inbegriffen! Das Freigepäck ist deshalb auf der Rechnung/Bestätigung angegeben. Auf den meisten Flügen ist der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen (eine hohe) Gebühr. In der Regel kostet online angemeldetes Übergepäck bedeutend weniger. Die Einzelheiten erfahren Sie auf den Homepages Ihrer Fluggesellschaft.
10.2. Tiere: Bei Sonderflügen werden grundsätzlich keine Tiere in der Kabine akzeptiert. Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für die Miete oder Kauf des Containers selbst verantwortlich sind. Sie tragen selbst Verantwortung für die Beschaffung der notwendigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten Sie die Bedingungen auf Anfrage.
10.3. Gruppen: Bei Gruppenreisen mit Linienflug haben alle Teilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen. Abweichungen haben einen Zuschlag zur Folge.

11. Sportmöglichkeiten

In vielen Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der Regel begrenzt. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise nochmals, inwieweit die Ausübung der betreffenden Sportart während Ihrer Ferienzeit auch tatsächlich möglich ist.

12. Kulturelle Veranstaltungen

Für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen ist die rechtzeitige Bestellung der Eintrittskarten unbedingt erforderlich. Für die Bearbeitung wird Ferrari Travel in der Regel eine Bearbeitungsgebühr verrechnen. Bestellte Tickets werden nicht zurückgenommen. Buchungen von Pauschalarrangements können nicht vom Erhalt der Tickets abhängig gemacht werden.

13. Versicherung

13.1. Annullierungskosten – Versicherung: Der Abschluss einer Annullierungskosten – Versicherung ist obligatorisch. Ihnen wird zusammen mit dem Reisearrangement eine Versicherungslösung angeboten. Die Versicherungsprämie ist abhängig von der Reisedauer und dem Reisepreis. In vielen Fällen lohnt sich eine Jahresversicherung. Bei Vorliegen einer privaten Annullierungskosten – Versicherungsdeckung können Sie auf eine Versicherung bei uns verzichten. In diesem Falle können sie keine Ansprüche gegenüber Ferrari Travel für Schadenereignisse geltend machen, die durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt gewesen wären.

13.2 Bearbeitungsgebühr
Ferrari Travel möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr von
Fr. 60.— pro Person, max. Fr. 180.— pro Auftrag, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Falle von Ihnen zu bezahlen.
13.3. Zusätzliche Versicherung: Die Haftung der Reise- und Transportunternehmer ist beschränkt, diejenigen der Fluggesellschaften gestützt auf die bestehenden internationalen Abkommen. Wir empfehlen Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen. Entsprechende Vorschläge für Flug- sowie Reiseunfall- und Reisekrankheiten – Versicherung unterbreiten wir Ihnen gerne. Ebenso empfehlenswert ist der Abschluss einer Gepäck- und Extra – Rückreisekosten-Versicherung.

14. Kontroll- und Schlichtungsstelle

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche kontaktieren. Dieser ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Ferrari Travel eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Ferrari Travel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Ferrari Travel können nur an seinem Sitz in Scherzingen / Kreuzlingen angebracht werden.

Adresse der Ombudsstelle: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche; Tel. 044 485 45 35; info@ombudsman-touristik.ch

Gebühren

Flüge

CHF 90 für Flüge innerhalb Europas CHF 140 für Flüge ausserhalb Europas CHF 50 für jede zusätzliche Strecke

Offerten:

Eine Erstauskunft (einfaches Angebot) ist für Sie gratis.
Für jede weitere Offerte und jede Detail – Auskunft stellen wir Ihnen SFr. 80.- pro Stunde in Rechnung. Der einbezahlte Betrag wird bei einer späteren definitiven Buchung angerechnet.